1. Anmeldung
Die Anmeldung zu einem Kurs kann schriftlich, telefonisch oder über E-Mail erfolgen und ist verbindlich.
Mit der Anmeldung bestätigen Sie bzw. dass Ihr Kind sich in einer gesunden Verfassung befindet. Eventuelle gesundheitliche Risiken klären Sie bitte mit einem Arzt ab. Teilen Sie uns bitte mit, wenn körperliche oder Geistige Einschränkungen bestehen. Ein ärztliches Attest wird nicht vorgeschrieben.
Die Kursplätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungseingänge vergeben.
2. Zahlungsbedingungen
Die Bezahlung erfolgt immer vor Kursbeginn per Lastschrift.
Ist die Bezahlung bis zur dritten Übungsstunde nicht erfolgt, muss ihr Kind vom Schwimmkurs ausgeschlossen werden. Sie erhalten dann eine Rechnung der Kursgebühr.
Bei kurzfristiger Anmeldung zu einem Kurs ist die Kursgebühr spätestens zur ersten Kursstunde zu entrichten.
Ein Nichterscheinen zum Kurs entbindet nicht von der Zahlungsverpflichtung.
3. Vertragskündigung
Ein Vertragsrücktritt von Seiten des Kursteilnehmers hat in schriftlicher Form (Mail oder Post) zu erfolgen.
Umbuchungen, Kursverschiebungen sind davon ausgenommen.
4. Nichterscheinen oder Krankheit des Teilnehmers
Die Sternschwimmschule ist nicht verpflichtet, bei Krankheit oder Nichterscheinen des Kursteilnehmers die Kursgebühr zurückzuerstatten. Ein Anspruch auf das Nachholen versäumter Stunden besteht nicht.
Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühr.
5. Kursausfall durch Die Sternschwimmschule
Bei Kursausfall (durch Krankheit, technische Defekte oder nicht vorhersehbare Ereignisse) kann der Teilnehmer keine Ersatzansprüche stellen. Die Kursstunde wird zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt.
6. Rücktritt seitens der Sternschwimmschule
Die Sternschwimmschule behält sich vor, bei Ausfall durch Krankheit, Badschließung, nicht erreichter Mindestteilnehmerzahl oder andere nicht vorhersehbare Ereignisse, den Kursstart zu verschieben oder vom Vertrag zurück zu treten. In solchen Fällen werden bereits geleistete Zahlungen für nicht erbrachte Unterrichtseinheiten zurückerstattet. Ansprüche gegen Die Sternschwimmschule sind ausgeschlossen.
7. Versicherungsschutz und Haftung
Für die Schwimmkursteilnehmer besteht ein Versicherungsschutz durch eine Betriebshaftpflichtversicherung.
Der Versicherungsschutz der Schwimmschule begrenzt sich lediglich auf die angesetzte Kurszeit des Schwimmkurses. Vor und nach Ende der Kursstunde haftet - Die Sternschwimmschule nicht für entstandene Schäden im Bad- bzw. Umkleidebereich.
Für Verlust und Beschädigung von mitgebrachter Kleidung, Wertgegenständen/Geld bzw. für Schäden, die durch höhere Gewalt entstehen oder entstanden sind, ist – Die Sternschwimmschule ebenfalls nicht haftbar zu machen.
Für mutwillig angerichtete Schäden und andere Sachschäden an Einrichtungsgegenständen, Anlagen und Geräten haftet der Verursacher. Eltern haften für ihre Kinder!
Begleiter der Teilnehmenden, die sich während der Veranstaltung - Der Sternschwimmschule in den entsprechenden Räumlichkeiten aufhalten, tun dies auf eigene Verantwortung. Es besteht kein Versicherungsschutz.
8. Verhalten im Bad und Kursablauf
Wir bitten alle Kursteilnehmer und dessen Begleiter, sich pünktlich im Bad einzufinden und zu Kursstart zum Treffpunkt zu kommen.
Alle Kinder tragen in den Schwimmkursen dünne Söckchen. Diese verhindern das Ausrutschen auf nassen Fliesen.
Im Nassbereich (Umkleiden, Toiletten und Duschen) sind aus hygienischen Gründen Badeschuhe oder Schuhüberzieher zu tragen.
Alle Kursteilnehmer und dessen Begleiter haben den Anweisungen der/s Schwimmlehrerin/es und der weisungsberechtigten Personen des Veranstaltungsortes Folge zu leisten.
Das betreten des Bewegungsbades ist nur unter Aufsicht der Kursleitung gestattet.
Während der Zeit im Bewegungsbad/Hallenbad gelten die Bestimmungen der jeweiligen Hausordnungen, an die sich alle Teilnehmer und Begleiter zu halten haben. Sollten sich die Teilnehmenden nicht an die Vorgaben halten, behält sich – Die Sternschwimmschule den Ausschluss ohne Erstattung der Kosten vor.
In allen Räumen des Schwimmbadbereiches ist auf Sauberkeit und Ordnung zu achten.
9. Gerichtsstand
Hat der Teilnehmer bzw. dessen gesetzlicher Vertreter keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder verlegt er nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland oder ist der gewöhnliche Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist der Sitz der Schwimmschule der Gerichtsstand für Streitigkeiten nach diesem Vertrag.
Hausordnungen, an die sich alle Teilnehmer und Begleiter zu halten haben. Sollten sich die Teilnehmenden nicht an die Vorgaben halten, behält sich – Die Sternschwimmschule den Ausschluss ohne Erstattung der Kosten vor.
Team Sternschwimmer - Individuell. Persönlich. Besonders.